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   BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61   

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BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61 (https://dejure.org/1962,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1962 - II C 103.61 (https://dejure.org/1962,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1962 - II C 103.61 (https://dejure.org/1962,1126)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61
    Die Revision rügt unter Berufung auf das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - sinngemäß die Verletzung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a G 131; hilfsweise rügt sie die Verletzung der dem Berufungsgericht obliegenden Aufklärungspflicht durch Nichtvernehmung des Zeugen S.

    Das Berufungsgericht hat mithin übersehen, daß zwar im Regelfall die Belegenheit der Planstelle, die der Betroffene innehatte, das entscheidende Indiz für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle ist, daß aber in tatsächlich besonders liegenden Ausnahmefällen - vor allein dann, wenn der Betroffene am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle verwendet wurde, der nicht die von ihm innegehabte Planstelle zugeteilt war - auch andere Merkmale als Erkenntniszeichen für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle, nämlich für eine auf die Dauer angelegte Beschäftigung bei dieser Dienststelle Bedeutung erlangen können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - undvom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - sowieBeschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 -).

  • BVerwG, 15.11.1961 - VI C 113.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61
    Das Berufungsgericht hat mithin übersehen, daß zwar im Regelfall die Belegenheit der Planstelle, die der Betroffene innehatte, das entscheidende Indiz für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle ist, daß aber in tatsächlich besonders liegenden Ausnahmefällen - vor allein dann, wenn der Betroffene am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle verwendet wurde, der nicht die von ihm innegehabte Planstelle zugeteilt war - auch andere Merkmale als Erkenntniszeichen für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle, nämlich für eine auf die Dauer angelegte Beschäftigung bei dieser Dienststelle Bedeutung erlangen können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - undvom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - sowieBeschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 -).
  • BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61
    Das Berufungsgericht hat mithin übersehen, daß zwar im Regelfall die Belegenheit der Planstelle, die der Betroffene innehatte, das entscheidende Indiz für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle ist, daß aber in tatsächlich besonders liegenden Ausnahmefällen - vor allein dann, wenn der Betroffene am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle verwendet wurde, der nicht die von ihm innegehabte Planstelle zugeteilt war - auch andere Merkmale als Erkenntniszeichen für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle, nämlich für eine auf die Dauer angelegte Beschäftigung bei dieser Dienststelle Bedeutung erlangen können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - undvom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - sowieBeschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 -).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Insbesondere die Wahrunterstellung einer Beweistatsache berechtigt die Tatsacheninstanz zur Ablehnung des angebotenen Beweises (vgl. Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 - vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [DVBl. 1965, 88]); und auf eine Beweistatsache kommt es dann nicht an, wenn der unter Beweis gestellte Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. Beschluß vom 9. August 1962 - BVerwG V B 70.62 - [VerwRspr. Bd. 15 S. 368]).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 47.66

    Rechtsmittel

    Auch wird sowohl in dem Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - als auch insbesondere in dem vorerwähnten Urteil vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - der Frage Bedeutung zugemessen, ob zentral geführte Planstellen bestimmten nachgeordneten Dienststellen zugeteilt worden sind.

    Insoweit beruft sich das Berufungsgericht mit Recht auf das Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 -.

  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60

    Anspruch auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Gestattet ist lediglich, daß das Tatsachengericht aus dem als wahr unterstellten Inhalt einer - unterstellten - Aussage andere Schlüsse als der Träger der (materiellen) Beweislast zieht (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und BVerwG II C 103.61).
  • BVerwG, 28.06.1973 - II A 1.70

    Rechtsmittel

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es demgemäß allein noch darauf an, ob Z. als Kommandeur der Schutzpolizei Hannover am 8. Mai 1945 zum Stammpersonal der Dienststelle des Kommandeurs der Schutzpolizei Hannover gehörte, d.h., ob er dort an jenem Tage in der Funktion des Kommandeurs mit der Absicht dauernder und hauptberuflicher Verwendung beschäftigt wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 11. September 1958 [BVerwGE 7, 228, 229 [BVerwG 11.09.1958 - II C 56/58]] und vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - sowie ferner Urteile vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 -, vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - und vom 27. Oktober 1970 - BVerwG VI C 47.66 - [DÖD 1971, 111; RiA 1972, 11]).
  • BVerwG, 15.08.1968 - II B 40.68

    Annahme einer organisatorisch selbstständigen Verwaltungseinheit bei einer

    Hiernach hat die Planstellenzuordnung nur die Bedeutung eines Beweisanzeichens für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle, das durch andere Beweisanzeichen entkräftet werden kann, und zwar insbesondere in Fällen, in denen zentralisierte Stellenpläne für eine Reihe nachgeordneter Dienststellen geführt wurden(Urteile vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 -, vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - undvom 30. August 1966 - BVerwG II C 20.66 -).
  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 20.66

    Dienststelle im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG (G 131) - "Vorschrift für die

    Denn die Planstellenzuordnung hat nur die Bedeutung eines Beweisanzeichens für die Zugehörigkeit des Beamten zu einer bestimmten Dienststelle, und dieses Beweisanzeichen kann - wie es hier geschehen ist - durch andere Beweisanzeichen entkräftet werden, vor allem in Fällen, in denen zentralisierte Stellenpläne für eine Reihe nachgeordneter Dienststellen geführt wurden (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - und vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 -).
  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 192.62

    Zugehörigkeit zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG - Entlassung eines

    Der Fall mag zwar nicht ohne weiteres vergleichbar sein jenem, den der II. Senat das Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - entschieden hat und in dem auf den 'vorläufigen Charakter' der Versetzung zu einem Lehrgang abgestellt worden war, in der vorliegenden Sache konnte nach den Darlegungen im Urteil erster Instanz normalerweise zunächst durchaus nicht damit gerechnet werden, daß der Kläger wie ein nur vorläufig von Wiesbaden Wegversetzter dorthin zurückkehren werde.
  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 188.62

    Voraussetzung des Amtsverlustes in Zusammenhang mit dem Zusammenbruch und den

    Der Fall mag zwar nicht ohne Weiteres vergleichbar sein jenem, den der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - entschieden hat und in dem auf den "vorläufigen Charakter" der Versetzung zu einem Lehrgang abgestellt worden war; in der vorliegenden Sache konnte nach den Darlegungen im Urteil erster Instanz normalerweise zunächst durchaus nicht damit gerechnet werden, daß der Kläger wie ein nur vorläufig von Wiesbaden Wegversetzter dorthin zurückkehren werde.
  • BVerwG, 27.06.1962 - VI C 88.60

    Zugehörigkeit eines Beamten zur früheren Waffen-SS

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts teilt diese Beurteilung (Entscheidung vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 103.61 - Sache Demuth).
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